Dokumente
Allgemeine Gebührenordnung (Nichtamtliche Lesefassung)
GO inkl ÄO 1-8_Juni2023.pdf
(108,3 KB) vom 16.06.2023
Studiengebühren/Datenerhebung
Erstinformation_DSGVO.pdf
(122,6 KB) vom 09.05.2022
Kontakt
Team Gebühren: Fr. Leistner | Hr. Felsch
Mo/Di/Do/Fr: 10–12 Uhr |
zusätzlich (außer vor Feiertagen)
Di 13–14 Uhr und Do 13–14 Uhr
zusätzliche Sprechzeiten nach vorheriger Vereinbarung
Telefon: 0345 55 21-304 | -541
studiengebuehren@verwaltung...
Barfüßerstraße 17, HH, 2. OG
06108 Halle (Saale)
Studiengebühren
Erlauben Sie uns eine wichtige Vorbemerkung:
Studiengebühren sind die Ausnahme, nicht die Regel. Ein Erststudium ist üblicherweise kostenfrei (abgesehen vom obligatorischen Semesterbeitrag).
Zweitstudiengebühren: 500 Euro pro Semester
Wer ein zweites oder weiteres Studium (grundständig oder weiterführend) absolvieren oder beginnen möchte, muss Zweitstudiengebühren zahlen. Das gilt nicht für ein konsekutives Masterstudium innerhalb eines gestuften Erststudiums. Unsere Themenseite beschreibt alle Modalitäten.
„Seniorenstudium“: Zahlungspflicht ab 60 Jahren
Alle Studierenden, die das 60. Lebensjahr vollendet haben (nicht zu verwechseln mit dem Seniorenkolleg), müssen unabhängig von der Art des Studienganges ebenfalls eine Gebühr von 500 Euro pro Semester zahlen. Bei Überschreiten der Altersgrenze erhalten Sie von uns automatisch einen Gebührenbescheid.
Nur wenige Sonderfälle: Gebührenpflichtige Master
Wer sich in einen gebührenpflichtigen nicht-konsekutiven oder weiterbildenden Studiengang einschreibt, muss ganz „regulär“ mit Studiengebühren rechnen. Dies betrifft derzeit nur diese drei Studienangebote (von insgesamt mehr als 250).
Mittlerweile abgeschafft: Langzeitstudiengebühren
Seit Wintersemester 2020/2021 werden keine Langzeitstudiengebühren mehr erhoben. Alle Dauerbescheide sind damit gegenstandslos und Studierende müssen die aufgeführten Gebühren künftig nicht mehr zahlen. Wer die Überweisung für das Wintersemester schon vorgenommen hat, bekommt dieses Geld zeitnah zurückerstattet.